Kalmarer Union

Auf Waldemar IV. Atterdag folgte Olav II. Håkonsson – Sohn von Haakon VI. Magnusson und Margrethe I. – als König von Dänemark (1376 bis 1387), durch den Tod seines Vaters ab 1380 als König von Norwegen (Olav IV.) und ab 1385, beruhend auf Verhandlungen seiner Mutter, als König von Schweden. Seine Mutter übernahm für ihn wegen seines Alters (geboren 1370) zwischen 1376 und 1385 die Staatsgeschäfte.

Nach dem frühzeitigen Tod von Olav II. Håkonsson im Jahr 1387 wurde Margrethe I. – Tochter von Waldemar IV. Atterdag – Herrscherin über Norwegen, Schweden und Dänemark. In Dänemark wurde Margrethe I. etwa eine Woche nach dem Ableben ihres Sohnes vom dänischen Reichsrat als Interimsregentin anerkannt und sollte diese Position innehaben bis ein männlicher Nachfolger für die dänische Krone auserwählt wurde. Anfang 1388 wurde sie vom norwegischen Reichsrat akzeptiert und nur einen Monat später vom schwedischen Reichsrat. Margarethe I., als Herrscherin über die drei Königreiche, erwählte ihren Großneffen Erich von Pommern zum Nachfolger. Der norwegische Reichsrat akzeptierte 1388 die Wahl von Margarethe I., der schwedische sowie der dänische Reichsrat folgten 1396.

Erich von Pommern wurde in Kalmar am 17. Juni 1397 gekrönt und zwar zum König von Dänemark, Norwegen und Schweden, wodurch die drei skandinavischen Staaten zu einem Großreich vereint wurden. Dieser Zusammenschluss – die Kalmarer Union – hatte bis 1523 Bestand. Zur Kalmarer Union gehörten auch die von Norwegen, Schweden und Dänemark besetzen Gebiete, unter anderem Teile von Finnland (Schweden), Bornholm (Dänemark) sowie die Färöer und Island (Norwegen). Nach dem Tod von Margrethe I. 1412 wurde der Unionskönig zum alleinigen Regenten, unter seiner Herrschaft wurde auf dem Öresund der Sundzoll eingeführt und 1435 der Frieden von Vordingborg – zwischen Erich von Pommern, Adolf VIII. von Holstein sowie der Hanse – geschlossenen, welcher die Streitigkeiten beendete und die Hanserechte bestätigte. Erich von Pommern, nach seiner Krönung Erik genannt, wurde 1439 vom dänischen Reichsrat und folgend von den anderen beiden Reichsräten abgesetzt, Nachfolger war Christoph III. bis 1448. Im Laufe des 15. Jahrhunderts kam es immer wieder zu Aufständen, Unabhängigkeitsbestrebungen und kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen den Mitgliedern des Großreiches, so dass nur wenige Unionskönige von allen drei Staaten akzeptiert wurden und die Kalmarer Union real existierte. Mit dem Stockholmer Blutbad – Hinrichtung schwedischer Oppositioneller, die nach Krönung von König Christian II. in Stockholm der Ketzerei beschuldigt wurden – und der Anerkennung von Gustav I. Wasa als schwedischer König im Juni 1523 kam es zur endgültigen Auflösung der Kalmarer Union, infolgedessen ein langandauernder Konflikt um die Vorherrschaft im Ostseeraum entbrannte (Nordische Kriege). In Zusammenhang mit der Krönung Gustav I. Wasa entwickelte sich der Wasalauf.

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