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Mietwagen

Mietwagen in Dänemark

In Dänemark gibt es außer den international agierenden Autovermietungsunternehmen eine Reihe regionaler Autovermietungen.

In Abhängigkeit vom Mietauto (Kategorie) liegt das Mindestalter für die Autoanmiete in Dänemark zwischen 21 und 28 Jahren. Für Fahrer, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verlangen einige Anbieter eine zusätzliche Gebühr neben der üblichen Tagesmiete (etwa 450 DKK bis 850 DKK), der Versicherung und der KM-Abgabe, welche jedoch in speziellen Tarifen nicht enthalten ist. Weiterhin werden diverse Wochenendtarife offeriert, die von Freitag (Nachmittag) bis Montag (Morgen) gelten und vergleichsweise niedrige Preise beinhalten.

Bedingung für das Mieten und Führen eines Fahrzeuges ist ein gültiger Führerschein, ferner verlangen einige Vermietungsgesellschaften von Personen mit Wohnsitz im Ausland eine globale gültige Kreditkarte. Wer ein Mietwagen in Dänemark führen möchte, sollte sich natürlich vorher über die Verkehrsbedingungen informieren. Das Abblendlicht des Pkws beispielsweise muss während der gesamten Fahrt eingeschaltet sein und das Telefonieren mit dem Mobiltelefon ohne Freisprechanlage ist, wie in Deutschland, während der Fahrt verboten. Der überwiegende Teil der Verkehrsschilder entspricht dem internationalen Standard, bei weißen Dreiecken auf der Fahrbahn ist die Vorfahrt zu beachten. Außerdem ist das Mitführen eines Warndreieckes sowie das Anschnallen aller im Fahrzeug befindlichen Personen, die das 3. Lebensjahr vollendet haben – sofern Sicherheitsgurte auf Vorder- und Rücksitzen vorhanden sind – Pflicht. Für Kinder unter drei Jahren sowie Kinder unter 1,35 Meter ist ein anerkannter Kindersitz (Beifahrersitz) beziehungsweise Kindersitzkissen erforderlich. Daneben sind die Regelungen in Bezug auf die Höchstgeschwindigkeiten und das Parken zu beachten, die Kontrollen sind häufig und streng. Auf Autobahnen beträgt die Maximalgeschwindigkeit normalerweise 130 km/h sowie rund um größere Städte oft 110 km/h. Innerorts dürfen maximal 50 km/h gefahren werden, außerhalb von Ortschaften 80 km/h. Andere Ausschilderungen mit niedrigeren oder höheren Geschwindigkeitsbegrenzungen sind zu berücksichtigen.