Immobilien

Wer als Ausländer eine Immobilie in Dänemark erwerben möchte, muss bestimmte Bedingungen erfüllen oder eine Genehmigung vom dänischen Justizministerium einholen.

Das Justizministerium erteilt eine derartige Genehmigung erst nach Überprüfung des Einzelfalles, berücksichtigt wird hierbei unter anderem die Beziehung des Kaufinteressenten zu Dänemark (frühere unbefristete längere Aufenthalte, Bindung zu der entsprechenden Immobilie, wirtschaftliche Verbindung zum Land etc.), und relativ selten. Prinzipiell darf jede Person, die ihren festen Wohnsitz in Dänemark hat oder für einen Zeitraum von insgesamt mindestens 5 Jahren hatte, Immobilien in Dänemark ohne Genehmigung erwerben.

Ausgenommen hiervon sind Ferienhäuser, die auf Grund ihrer jahreszeitlich begrenzten privaten Nutzung in Dänemark Sommerhäuser genannt werden und in einer als sommerhusområde (Sommerhausgebiet) ausgewiesenen Region liegen. Für den Kauf eines Sommerhauses bedarf es als Ausländer grundsätzlich einer Genehmigung durch das Justizministerium. Eine grundlegende Vorrausetzung für diese Genehmigung ist in aller Regel, dass der Kaufinteressent in Dänemark wohnhaft ist. Unter Wohnsitz wird der Lebensmittelpunkt, also der ständige Aufenthaltsort, einer Person verstanden, weswegen zum Beispiel Personen ohne ständige Aufenthaltsgenehmigung oder zweitweise in Dänemark beschäftigte Angestellte von Unternehmen aus dem Ausland nicht in diese Personengruppe fallen und dementsprechend der Immobilienkauf nicht genehmigungsfrei ist.

Eine Gliederung in Hauptwohnsitz, Zweitwohnsitz etc. wie es sie in Deutschland gibt, kennt das dänische Recht nicht, daher existiert die Auffassung, dass es nur einen Wohnsitz geben kann. Ferner gibt es Sonderregelungen für den genehmigungsfreien Erwerb von Immobilien (Ausnahme Sommerhäuser) für EU-Bürger, welche die Voraussetzungen in Bezug auf den Wohnsitz nicht erfüllen. Änderungen bezüglich des Immobilienerwerbs sind möglich, Interessierte sollten sich daher über aktuelle Rechtslagen informieren.

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